Bekanntmachung B-Plan Nr. 23
(264,64 KB)
B-Plan-23_Begruendung
(1,75 MB)
B-Plan-23_Planzeichnung
(2,73 MB)
Informationspflichten bei der Öffentlichkeitsbeteiligung (BauGB)
(134,08 KB)
Bebauungsplan Nr. 23 - Imbissversorgung am Seestrand Buchwalde
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch liegt der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans in der Zeit vom
26. Oktober 2020 bis einschließlich 27. November 2020
im Verwaltungsgebäude (Erdgeschoss) des Zweckverbandes Lausitzer Seenland Brandenburg, Großkoschen, Straße zur Südsee 1, 01968 Senftenberg zu den allgemeinen Dienstzeiten
Montag bis Freitag von 09:00 bis 11:30 Uhr und 12:00 bis 16:00 Uhr
für jedermann zur Einsicht und zur allgemeinen Information öffentlich aus.
Innerhalb der Auslegungsfrist können von jedermann Anregungen und Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift an o.g. Stelle vorgetragen werden.
Nachfolgende Unterlagen sind Bestandteil der öffentlichen Auslegung im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung:
- Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen i. d. F. des Vorentwurfs vom 12.10.2020
- Begründung Bebauungsplan inklusive Umweltbericht i. d. F. des Vorentwurfs vom 12.10.2020
Die kompletten Planungsunterlagen können während des o. g. Auslegungszeitraumes auf dem zentralen Landesportal Brandenburg unter der Adresse:
http://blp.brandenburg.de oder http://bauleitplanung.brandenburg.de eingesehen werden.
Anregungen und Stellungnahmen können auch per E-Mail abgegeben werden, an:
woskowski@zweckverband-LSB.de
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 23 „Imbissversorgung am Seestrand Buchwalde“ gem. § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben, sofern der Zweckverband Lausitzer Seenland Brandenburg deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht ihnen gegenüber genutzt.