Bebauungsplan Nr. 11 - Lagunendorf Sedlitz
Verfahrensstand
Mit der Aufstellung des B-Planes Nr. 21 "Sedlitzer Hafen“ in der Stadt Senftenberg wird das Planverfahren
B-Plan Nr. 11 "Lagunendorf Sedlitz" mit der Beschlussnummer 04/05/2013 vom 10.10.2013 eingestellt.
Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 21 „Sedlitzer Hafen“ in der
Stadt Senftenberg gemäß § 2 (1) BauGB
Stadt Senftenberg gemäß § 2 (1) BauGB
Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Lausitzer Seenland Brandenburg hat in ihrer Sitzung am 14. Dezember 2017 mit Beschluss Nr. 06/05/2017 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 21 "Sedlitzer Hafen" in der Stadt Senftenberg
beschlossen.
Folgende Flurstücke der Flur 4 der Gemarkung Sedlitz sind innerhalb des Geltungsbereichs: 78 tlw. und 100.
Der Geltungsbereich wird territorial begrenzt, im Norden durch den vorhandenen Mühlenweg, im Westen durch die nach Süden verlängerte Flucht der zu errichtenden Erschließungsstraße, im Süden durch das Ufer des Sedlitzer Sees und im Osten durch den Eigenheim- und Friedhofsweg. Die Größe des Plangebietes umfasst ca. 8000 m2. Der Standort befindet sich mitten im schiffbaren Seenverbund als dem Kern des Lausitzer Seenlandes. Südlich der Ortslage Sedlitz, am Ufer der Sedlitzer Bucht gelegen, umfasst der gesamte Entwicklungsstandort ca. 25 ha Fläche. Er beinhaltet keine gekippten Böden.
Für die touristische Entwicklung sind ca. 8 ha im östlichen Bereich des Gesamtstandorts vorgesehen. Die touristische Basisinfrastruktur ist ein wichtiger Bestandteil im Netz der Seerundwege und der Wasserwanderwege. Im Umfeld des Uferbereiches sollen im Sinneeinesattraktiven Hafendorfes touristische Angebote geschaffen werden.
Senftenberg, den 15. Dezember 2017
gez. Volker Mielchen
Verbandsvorsteher
gez. Volker Mielchen
Verbandsvorsteher
Amtliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses im Amtsblatt13/2017
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Projektentwicklung