B_Plan 34 Wasserwerk Buchwalde
Amtsblatt_06_2024 (2,33 MB)
Bebauungsplan Nr. 34 - Wasserwerk Buchwalde
Status: Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 34 „Wasserwerk Buchwalde“ in der Stadt Senftenberg gemäß § 2 (1) BauGB
Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Lausitzer Seenland Brandenburg hat in ihrer Sitzung am 14. Dezember 2023 mit Beschluss Nr. 06/03/2023 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 34 „Wasserwerk Buchwalde “ in der Stadt Senftenberg beschlossen.
Der Geltungsbereich entspricht Teile der Flurstücke der Gemarkung Senftenberg mit einer Fläche von ca. 5,9 ha. Der Geltungsbereich umfasst das Flurstück 149, 98/2 und Teile von 150 des Flures 10 der Gemarkung Senftenberg.
Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 34 „Wasserwerk Buchwalde “ soll bauplanungsrechtliche Voraussetzungen schaffen. Vorgesehen ist das Dauerwohnen als Arrondierung der bereits vorhandenen Bestandsnutzung, Gästebeherbergung und Gewerbe- sowie Lagernutzung in zwei zu errichtenden Lagerhallen im Rahmen eines sonstigen Sondergebietes.
Der Aufstellungsbeschluss wurde ortsüblich bekannt gegeben.
Die frühzeitige Unterrichtung der Bürger(innen) nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll auf Basis des Bebauungsplanvorentwurfes durchgeführt werden.
Amtliche Bekanntmachung der bestätigten Satzung im Amtsblatt 06/2024
Kontakt
Projektentwicklung