Planzeichnung
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Begründung
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Artenschutz
(2,78 MB)
Grünordnung-Text
(2,60 MB)
Gründordnung-Karte Maßnahmen
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Umweltbericht
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Schallschutzgutachten B-Plan Nr. 55
(3,77 MB)
Hinweis_Datenschutz
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Bebauungsplan Nr. 30 „Apartmentgebäude Seepromenade Großkoschen“
Status: Bekanntmachung der frühzeitigen Information der Öffentlichkeit zum Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 30 „Apartmentgebäude Seepromenade Großkoschen“ in der Stadt Senftenberg (Fassung November 2022) nach § 3 Abs. 1 BauGB
Der Zweckverband Lausitzer Seenland Brandenburg gibt die öffentliche Auslegung des Vorentwurfes des Bebauungsplans Nr. 30 „Apartmentgebäude Seepromenade Großkoschen“ in der Stadt Senftenberg sowie der zugehörigen Begründung in der Fassung vom November 2022 bekannt.
Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, läuft hierzu parallel.
Der Bebauungsplan Nr. 30 „Apartmentgebäude Seepromenade Großkoschen“ soll bauplanungsrechtlich die Voraussetzung für den Neubau eines Apartmentgebäudes inklusive Aufwertung der dazugehörigen Außenanlage für einen privaten Investor schaffen.
Der Bebauungsplan wird als vorhabensbezogener Bebauungsplan aufgestellt.
Aus diesem Grund liegt der Vorentwurf des Bebauungsplan Nr. 30 „Apartmentgebäude Seepromenade Großkoschen“
ab dem 09. bis 22. Dezember 2022 sowie
ab dem 02. bis einschließlich 13. Januar 2023
beim Zweckverband Lausitzer Seenland Brandenburg, 01968 Senftenberg, OT Großkoschen, Straße zur Südsee 1, Erdgeschoss zu folgenden Zeiten
Montag bis Freitag 07:00-15:30Uhr
und nach Vereinbarung
für jedermann zur Einsicht und zur allgemeinen Information öffentlich aus.
Für den Auslegungsraum sind die derzeitigen Hygiene- und Abstandsregeln zu beachten. Wartezeiten sind daher möglich.
Ergänzend sind die vollständigen Planunterlagen des Bebauungsplan Nr. 30 „Apartmentgebäude Seepromenade Großkoschen“ auf der Internetseite des Zweckverbandes Lausitzer Seenland Brandenburg, https://www.zweckverband-lsb.de/de/bebauungsplaene.html, unter der Rubrik „Bebauungspläne in der Aufstellung“ in der genannten Auslegungszeit einsehbar.
Zusätzlich stehen diese Unterlagen während der Auslegungsfrist im zentralen
Landesportal für Umweltverträglichkeitsprüfungen und Bauleitplanung im Land Brandenburg unter http://bauleitplanung.brandenburg.de zur Verfügung.
Während des Auslegungszeitraums können zu dem ausgelegten Vorentwurf von jedermann Stellungnahmen bei der Verwaltung per Post, per E-Mail innerhalb der Auslegungszeiten am Auslegungsort abgegeben werden. Auf Wunsch wird die Planung erläutert.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt.
Nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen können gemäß §§ 3 Abs. 2 BauGB und 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Senftenberg, 02. Dezember 2022
gez. Detlev Wurzler
Verbandsvorsteher