Bebauungsplan Nr. 29 „Campus IBA-Terrassen“
Bekanntmachung der frühzeitigen Information der Öffentlichkeit zum Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 29 „Campus IBA-Terrassen“ in der Stadt Großräschen
(Fassung November 2021) nach § 3 Abs. 1 BauGB
Der Zweckverband Lausitzer Seenland Brandenburg gibt die öffentliche Auslegung des Vorentwurfes des Bebauungsplans Nr. 29 „Campus IBA-Terrassen“ in der Stadt Großräschen sowie der zugehörigen Begründung in der Fassung vom November 2021 bekannt.
Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, läuft hierzu parallel.
Der Bebauungsplan Nr. 29 „Campus IBA-Terrassen“ soll bauplanungsrechtlich die Voraussetzung für die Modernisierung und Umnutzung der IBA-Terrassen am Großräschener See, sowie für die Errichtung der zur Touristenattraktion „Energiecampus“ zugehörigen Feldbahntrasse schaffen.
Der Bebauungsplan wird als qualifizierter Bebauungsplan aufgestellt und soll parallel zum Planverfahren der Stadt Großräschen, Bebauungsplan Nr. 51 „Campus IBA-Terrassen“, geführt werden, welcher parallel mit ausliegt.
Aus diesem Grund liegt der Vorentwurf des Bebauungsplan Nr. 29 „Campus IBA-Terrassen“
ab dem 10. Januar 2022 bis einschließlich 14. Februar 2022
beim Zweckverband Lausitzer Seenland Brandenburg, 01968 Senftenberg, OT Großkoschen, Straße zur Südsee 1, Erdgeschoss zu folgenden Zeiten
Montag 08:00 Uhr – 11:30 Uhr und 12:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag 08:00 Uhr – 11:30 Uhr und 12:00 bis 16:00 Uhr
Mittwoch 08:00 Uhr – 11:30 Uhr und 12:00 bis 16:00 Uhr
Donnerstag 08:00 Uhr – 11:30 Uhr und 12:00 bis 16:00 Uhr
Freitag 08:00 Uhr – 11:30 Uhr
sowie im Bauamt der Stadtverwaltung der Stadt Großräschen, 01983 Großräschen, Calauer Straße 27 zu folgenden Zeiten
Montag 08:00 Uhr – 12:00 Uhr und 12:30 bis 16:00 Uhr
Dienstag 08:00 Uhr – 12:00 Uhr und 12:30 bis 18:00 Uhr
Mittwoch 08:00 Uhr – 12:00 Uhr und 12:30 bis 16:00 Uhr
Donnerstag 08:00 Uhr – 12:00 Uhr und 12:30 bis 16:00 Uhr
Freitag 08:00 Uhr – 12:00 Uhr
für jedermann zur Einsicht und zur allgemeinen Information öffentlich aus.
Für den Auslegungsraum sind die derzeitigen Hygiene- und Abstandsregeln zu beachten. Wartezeiten sind daher möglich.
Zusätzlich stehen diese Unterlagen während der Auslegungsfrist im zentralen
Landesportal für Umweltverträglichkeitsprüfungen und Bauleitplanung im Land Brandenburg unter http://bauleitplanung.brandenburg.de
zur Verfügung.
Während des Auslegungszeitraums können zu dem ausgelegten Vorentwurf von jedermann Stellungnahmen bei der Verwaltung per Post, per E-Mail (j.mueller@zv-lsb.de) oder innerhalb der Auslegungszeiten am Auslegungsort abgegeben werden. Auf Wunsch wird die Planung erläutert.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt.
Nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen können gemäß §§ 3 Abs. 2 BauGB und 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.