Bebauungsplan Nr. 26 „Ferienanlage am Großräschener See - Ostufer“
Status: Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 26 „Ferienanlage am Großräschener See - Ostufer“ in der Stadt Großräschen gemäß § 2 (1) BauGB
Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Lausitzer Seenland Brandenburg hat in ihrer Sitzung am 10.12.2020 mit Beschluss Nr. 10/02/2020 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 26 „Ferienanlage am Großräschener See - Ostufer“ in der Stadt Großräschen beschlossen.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans soll bauplanungsrechtlich die Voraussetzung für die Errichtung einer Ferienanlage am Großräschener See geschaffen werden. Der Bebauungsplan wird als qualifizierter Bebauungsplan aufgestellt werden.
Der Aufstellungsbeschluss wurde ortsüblich bekannt gegeben.
Die frühzeitige Unterrichtung der Bürger(innen) nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll auf Basis des Bebauungsplanvorentwurfes durchgeführt werden.