Bebauungsplan Nr. 22 - Solarpark Kühler Grund
Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Lausitzer Seenland Brandenburg hat in ihrer Sitzung am 11.12.2019 mit Beschluss Nr. 11/03/2019 die Aufhebung des Aufstellungsbeschluss vom 30.05.2018, mit der Beschluss Nr. 09/02/2018, für den Bebauungsplan Nr. 22 „Solarpark Kühler Grund“ in der Gemeinde Neu-Seeland beschlossen.
Im Zuge der Behördenbeteiligung zum Vorentwurf wurde deutlich, dass das Vorhaben die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege im erheblichen Maße betrifft.
Da das Plangebiet nahezu vollständig aus Waldfläche im Sinne § 2 Waldgesetz (LWaldG) besteht, wird das Vorhaben als einen nicht zuzulassenden Eingriff gewertet. Begründet wird dies damit, dass die Beeinträchtigungen im Realisierungsfall nicht vermieden werden können und in angemessener Frist nicht ausgeglichen oder ersetzt werden können.
Das Einvernehmen zur Waldumwandlung nach § 17 Abs.1 BNatSchG i. V. m. § 7 Abs. 1 wird verwehrt.
Die Fortführung des Bebauungsplanverfahrens ist auf Grund dieser unüberwindbaren Einwendungen mit rechtlicher Verbindlichkeit nicht möglich und wird somit eingestellt.