Bebauungsplan Nr. 17 - Buchwalder Dreieck
Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfes zum Bebauungsplan Nr. 17 "Buchwalder Dreieck" in der Stadt Senftenberg
Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Lausitzer Seenland Brandenburg hat mit Beschluss vom 28.09.2017 den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 17 "Buchwalder Dreieck" in der Stadt Senftenberg gefasst.
Bereits seit dem Jahr 2010 verfolgt die Stadt Senftenberg den Gedanken, den Standort des vorliegenden Bebauungsplanverfahrens für eine städtebaulich maßstäbliche Ortsabrundung baulich in Anspruch zu nehmen. Ausdruck dessen waren unterschiedliche Planungsüberlegungen, welche zwischenzeitlich erfolgten und diesem Informationsblatt beigelegt werden.
Das Planungsziel des Bebauungsplanes Nr. 17 "Buchwalder Dreieck" in der Stadt Senftenberg besteht darin, östlich der Ortslage Buchwalde ein Angebot an Wohnbauplätzen, vorrangig für den Einfamilienhausbau, im Sinne einer siedlungsräumlichen Abrundung, in geordneter städtebaulicher Entwicklung bereitzustellen.
Im Hinblick auf eine anzustrebende Diversität bereitzustellender Wohnbauflächenangebote in der Stadt Senftenberg soll daher nördlich der Buchwalder Straße verbindliches öffentliches Baurecht hierfür geschaffen werden. Dabei wird die städtebauliche Neuordnung auch unter Berücksichtigung der in der Nachbarschaft bestehenden Nutzungsverhältnisse (Hotel, Wohnen, B 96, Uferbereich Senftenberger See) angelegt.
Der vorliegende Bebauungsplanentwurf ist aus dem wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Senftenberg entwickelt. Es ist davon auszugehen, dass dieser attraktive Wohnstandort der Stadt Senftenberg eine Stärkung ihrer mittelzentralen Funktion bewirkt und der Stellenwert der Stadt als interessanter Standort für den individuellen Einfamilienhausbau weiter gefestigt werden kann.
Der Plangeltungsbereich des Bebauungsplanes wurde gegenüber dem des Aufstellungsbeschlusses im Ergebnis weiterer Überlegungen zur Standortentwicklung angepasst.
Nachfolgende Plandarstellung zeigt die Lage des Plangebietes in Bezug zum Stadtgebiet:
Gemäß § 3 Abs. 2 i. V. m. § 1 Abs. 7 Baugesetzbuch (BauGB) sind bei der Aufstellung der Bauleitpläne die öffentlichen und privaten Belange zu ermitteln und zu bewerten, die für die Abwägung von Bedeutung sind (Abwägungsmaterial). Auf der Grundlage des § 3 Abs. 2 i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB werden dafür die Öffentlichkeit, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Nachbargemeinden am Planverfahren beteiligt.
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 17 "Buchwalder Dreieck“ in der Stadt Senftenberg sowie die Begründung mit dem Umweltbericht können gemäß § 3 Abs. 1 und 2 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSIG) i. V. m. § 27a Abs. 2 VwVfG während der COVID-19-Pandemie in der Zeit vom
Dienstag, 01. Februar 2022 bis einschließlich Freitag 04. März 2022
auf der Internetseite der Stadt Senftenberg unter
http://www.senftenberg.de
eingesehen werden. Zusätzlich stehen diese Unterlagen während der Auslegungsfrist im zentralen Landesportal unter den nachfolgenden Internetadressen zur Verfügung:
http://blp.brandenburg.de
http://bauleitplanung.brandenburg.de
Die Auslegung der Planunterlagen in Papierform erfolgt in der Stadtverwaltung Senftenberg, Verwaltungsgebäude Markt 1, während der Öffnungszeiten:
Dienstag 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr
Donnerstag 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:30 Uhr
lediglich als ein die Veröffentlichung im Internet ergänzendes Informationsangebot gemäß § 3 Abs. 2 PlanSIG. Bitte beachten Sie die jeweiligen Abstands- und Hygienevorschriften im Verwaltungsgebäude. Während der Auslegungsfrist können von jedermann die Planunterlagen eingesehen und Stellungnahmen zum Entwurf, auch per Mail an stadtplanungsamt@senftenberg.de
abgegeben werden.
Sie können auch im Verwaltungsgebäude Markt 1 zur Niederschrift vorgetragen werden. Aus Gründen des Infektionsschutzes kann dieser Bereich nur einzeln betreten werden. Außerhalb dieser Öffnungszeiten können die Planungsunterlagen nach tele-fonischer Vereinbarung unter der Tel.-Nr. 03573 / 701 331 eingesehen werden.
Beim Zweckverband Lausitzer Seenland Brandenburg, 01968 Senftenberg, OT Großkoschen, Straße zur Südsee 1, erfolgt die Auslegung der Planunterlagen in Pa-pierform im Erdgeschoss vom Verwaltungsgebäude zu den allgemeinen Dienstzei-ten.
Montag bis Freitag von 09:00 bis 11:30 Uhr und 12:00 bis 16:00 Uhr
Innerhalb der Auslegungsfrist können von jedermann Anregungen und Stellungnah-men schriftlich, zur Niederschrift an o.g. Stelle vorgetragen werden oder per Email an:
projektentwicklung@zv-lsb.de
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 und § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan Nr. 17 "Buchwalder Dreieck" in der Stadt Senftenberg unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Die der Planung zugrunde liegenden nicht öffentlich zugänglichen Vorschriften (VDI-Richtlinien, Verordnungen, Erlasse, DIN-Vorschriften und ähnliche Regelungen) können während der Zeit der öffentlichen Auslegung im Stadtplanungsamt eingesehen werden. Die Stadt Senftenberg weist im Zusammenhang mit dieser Bekanntmachung auf Folgendes hin:
Vorgebrachte Stellungnahmen sollen die vollständige Anschrift des Verfassers enthalten. Schriftlich vorgebrachte Anregungen sollten die vollständige Anschrift des Verfassers enthalten. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adress-daten und E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c und e EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht ihnen gegenüber genutzt. Wei-tere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)“, welches mit ausliegt.
Während der Zeit der öffentlichen Auslegung liegen folgende Unterlagen aus:
- Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 17 "Buchwalder Dreieck" in der Stadt Senf-tenberg, bestehend aus Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen i. d. F. v. 11.11.2021
- Begründung zum Entwurf Nr. 17 "Buchwalder Dreieck" in der Stadt Senften-berg, i. d. F. v. 11.11.2021
- Umweltbericht als Bestandteil der Begründung zum Entwurf des Bebauungspla-nes Nr. 17 "Buchwalder Dreieck“ in der Stadt Senftenberg i. d. F. v. 11.11.2021
- Nutzungsbeispiel (Gestaltungsplan zum Bebauungsplan) i. d. F. v. 13.08.2021
Umweltrelevante Auswirkungen werden durch die Inanspruchnahme von offenen Bodenflächen, Vegetations- und Habitatpotenzialen benannt und bewertet.
Weitere umweltrelevante Auswirkungen werden durch Maßnahmenerfordernisse zur schadlosen Beseitigung des Oberflächenwassers prognostiziert. Auswirkungen auf das Ortsbild treten mit Umsetzung des Bebauungsplanes unmittelbar auf. Die naturschutzfachliche Kompensation erfolgt durch planinterne wie auch externe Kompensa-tionsmaßnahmen.
- Schalltechnisches Gutachten i. d. F. v. 17.08.2021
- Luftschadstoffgutachten i. d. F. v. Juni 2021
- Fachbeitrag Artenschutz i. d. F. v. Februar 2020
- Baumbestand i. d. F. v. Juli 2021
- Fachbeitrag Wasserwirtschaft i. d. F. v. 12. Juli 2021
Im Umweltbericht einschließlich der Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung wurden die Auswirkungen auf folgende Schutzgüter einer Beurteilung unterzogen:
- Fläche; u. a. mit Aussagen zur Flächenversiegelung
- Mensch; u. a. mit Aussagen zum Immissionsschutz, zur Erholungsnutzung
- Pflanzen, Tiere, Biodiversität; u. a. mit Aussagen zur Biotopausstattung (Flora) und zur heimischen Tierwelt (Artenschutz) sowie Grünflächeninanspruchnahme, als planungsrelevante Art wurde das Vorkommen der Feldlerche nachgewiesen
- Boden; u. a. mit Aussagen zur Bodenbeschaffenheit und zu den Bodenfunktionen
- Wasser; u. a. mit Aussagen zum Bodenwasserhaushalt und Versickerungsvermögen
- Klima/Luft; u. a. mit Aussagen zu Klimaauswirkungen durch Neubebauung und zu Luftschadstoffen
- Landschaft; u. a. mit Aussagen zur Orts- und Landschaftsbildentwicklung
- Kultur- und Sachgüter; u. a. mit Aussagen zu archäologischer Relevanz
- zu Wechselwirkungen der Schutzgüter untereinander und über das Plangebiet hinauswirkende Umweltauswirkungen
Nachfolgende umweltrelevante Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung werden ebenfalls mit ausgelegt:
- Stellungnahme des Landesamtes für Umwelt vom 15.02.2019 mit Hinweisen zum Immissionsschutz und zum Hochwasserschutz
- Stellungnahme des Landesamtes für Bergbau, Geologie und Rohstoffe vom 29.01.2019 mit Hinweisen zum Altbergbau und zur Montanhydrologie
- Stellungnahme des Landkreises Oberspreewald-Lausitz vom 14.02.2019 mit Hinweisen der unteren Naturschutzbehörde zum Biotop-, Arten- und Gehölzschutz, zur naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung, Hinweisen der unteren Wasserbehörde zum Hochwasserschutz sowie zur Niederschlags- und Schmutzwasserbeseitigung, Hinweisen des Gesundheitsamtes zum vorbeugenden Immissionsschutz, Hinweisen der unteren Denkmalschutzbehörde zur Bodendenkmalpflege (archäologisches Bodendenkmal) und der unteren Abfallwirtschafts- und Bodenschutzbehörde zu abfall- und bodenrechtlichen Belangen
- Stellungnahme der LMBV mbH vom 07.02.2019 mit Hinweisen zur Hydrologie
Senftenberg, den 21. Dezember 2021
gez. Detlev Wurzler
Verbandsvorsteher